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Bistum Fulda

Pfarrarchive des Bistums online benutzbar

Kirchenbücher des Bistums Fulda auf Matricula

Fulda. Mit einem Klick am Bildschirm hat Fuldas Bischof Dr. Michael Gerber vor wenigen Tagen bei seinem Besuch des Bistumsarchivs das Angebot seiner Diözese zur Online-Recherche in digitalisierten Kirchenbüchern freigeschaltet. Interessierte können nun in 1.118 Matrikeln aus den Pfarrarchiven der Diözese nach Taufen, Trauungen und Todesfällen aus vergangenen Zeiten suchen. „Wir haben die Erfahrung gemacht, dass es für sehr viele Menschen wichtig ist zu erfahren, woher sie kommen und welche Wurzeln sie haben. Informationen dazu finden sie in den Kirchenbüchern. Aber auch für die wissenschaftliche historische Forschung an den Kirchenbüchern des Bistums ist dies ein Meilenstein“, unterstreicht Bistumsarchivar Dr. Edgar Kutzner. Seit etlichen Jahren wird in der „Bundeskonferenz kirchlicher Archive“ intensiv über die Frage diskutiert, ob und wie Kirchenbücher für die Nutzung online zur Verfügung gestellt werden können. Vorreiter der deutschen Bistumsarchive war Passau, das schon sehr früh die Online-Stellung von Kirchenbüchern auf dem von dem St. Pöltener Bistumsarchivar Dr. Thomas Aigner ins Leben gerufene Portal „Matricula“ betrieb. Von den 27 deutschen Diözesen ist Fulda nun das elfte Bistum, das diesen Schritt gegangen ist. Es sind bislang nicht die Kirchenbücher aller Pfarreien online verfügbar, einige müssen – entsprechend den zeitlichen Möglichkeiten des Archivs – noch digitalisiert werden. Nicht online recherchierbare Archivdokumente können nach wie vor im Diözesanarchiv konsultiert werden – sobald die Corona-Pandemie so weit abgeklungen ist, dass dies wieder möglich ist.

Das Bistumsarchiv Fulda entschied sich dafür, die Kirchenbücher der Diözese auf dem Archivportal „Matricula“ online zu stellen, da die Kirchenbücher hier für Interessenten kostenfrei zur Verfügung stehen. So ist es für jeden unkompliziert möglich, auf die Informationen zuzugreifen. Allerdings gelten nach der „Kirchlichen Archivordnung“ gewisse Schutzfristen, so dass nur Dokumente über Personen eingesehen werden können, deren Geburt mindestens 120 Jahre bzw. deren Trauung oder Tod mindestens 100 Jahre zurückliegt. „Das ist an sich aber kein Problem, weil es seit 1875 in Deutschland Standesämter gibt, die seither für die Führung der Personenstandsdaten zuständig sind. So ergibt sich zwischen staatlicher und kirchlicher Personenstandsüberlieferung eine Überlappung von mindestens 25 Jahren“, so Dr. Kutzner. „Zunächst ist es für den zukünftigen Familienforscher aber ganz wichtig, erst alle im familiären Umkreis vorhandene Informationen zu sammeln, um einen sicheren Ausgangspunkt für die weiter zurückgehenden Recherchen zu haben.“

Die digitalisierten Kirchenbücher der Pfarreien finden sich unter https://data.matricula-online.eu und können über „Bestände/Deutschland“ bzw. die Ortssuche angesteuert werden. Bei Fragen können sich Interessierte an das Bistumsarchiv wenden, E-Mail: Archiv@bistum-fulda.de , Tel. 0661/87-376, -417 oder -479.

26.02.2021


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